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   OLG Rostock, 29.03.1996 - I Ws 242/95   

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OLG Rostock, 29.03.1996 - I Ws 242/95 (https://dejure.org/1996,7382)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29.03.1996 - I Ws 242/95 (https://dejure.org/1996,7382)
OLG Rostock, Entscheidung vom 29. März 1996 - I Ws 242/95 (https://dejure.org/1996,7382)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 272
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01

    Keine Verletzung von GG Art 1 Abs 1, Art 3 Abs 1, Art 101 Abs 1 S 2 durch

    Genügender Anlass in diesem Sinne setzt nach allgemeiner Auffassung hinreichenden Tatverdacht im Sinne der §§ 170 Abs. 1, 203 StPO und damit die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung des Beschuldigten voraus (OLG Rostock, Beschluss vom 29. März 1996 - 1 Ws 242/95 -, NStZ-RR 1996, S. 272 ff.; Schmid, a.a.O., § 174 Rn. 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 170 Rn. 1).
  • OLG Bremen, 18.08.2017 - 1 Ws 174/16

    Zur Verpflichtung der Oberlandesgerichte im Rahmen von Klageerzwingungsverfahren

    Ist im Rahmen einer solchen vorläufigen Beweisbarkeitsprognose nicht zu erwarten, dass bestehende und begründete Zweifel bei Durchführung der Hauptverhandlung überwunden werden können, so ist die Verurteilung nicht wahrscheinlich und das Klageerzwingungsverfahren damit unbegründet (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 29.03.1996 - 1 Ws 242/95, juris Ls., NStZ-RR 1996, 272).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2000 - 3 Ws 220/99

    Klageerzwingungsantrag ; Verletzteneigenschaft; Rechtsbeugung; Sperrwirkung;

    Freilich musste die Staatsanwaltschaft - wie geschehen - die von der Anzeige der Antragsteller erfassten Taten im prozessualen Sinne (§ 264 StPO) - ungeachtet der von den Antragstellern mit der Beschwerdeschrift schließlich erklärten Beschränkung auf den Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen - aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen auch daraufhin prüfen, ob "hinreichender Tatverdacht" i.S.d. § 170 Abs. 1 StPO auch unter dem rechtlichen Gesichtspunkt des § 339 StGB besteht, nicht zuletzt wegen der verneinendenfalls eingreifenden "Sperrwirkung" des § 339 StGB (vgl. auch OLG Rostock NStZ-RR 1996, 272).
  • OLG Köln, 21.10.2008 - 51 Zs 606/06

    Klageerzwingungsverfahren zwecks Verfolgung einer behaupteten Rechtsbeugung unter

    Dieser Begriff, der vom Gesetz auch für die Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft in § 170 Abs. 1 StPO verwendet wird, korrespondiert seinem Inhalt - nicht seiner Wortfassung - nach mit dem Begriff des "hinreichenden Tatverdachtes" i.S. d. § 203 StPO (OLG Rostock NStZ-RR 1996, 272).
  • OLG Bamberg, 05.07.2007 - 3 Ws 44/06

    Klageerzwingungsverfahren gegen einen Sicherheitsoffizier der Bundeswehr wegen

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  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 56/04

    Verfassungsbeschwerde: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags des

    Genügender Anlaß in diesem Sinne setzt nach allgemeiner Auffassung hinreichenden Tatverdacht im Sinne der §§ 170 Abs. 1, 203 StPO und damit die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung des Beschuldigten voraus (BVerfG, Beschluß vom 28. März 2002 - 2 BvR 2104/01 -, NJW 2002, 2859; OLG Rostock, Beschluß vom 29. März 1996 - I Ws 242/95 -, NStZ-RR 1996, 272; Meyer-Goßner, a.a.O., § 170 Rn. 1).
  • OLG Hamm, 28.05.2001 - 2 Ws 519/98

    Klageerzwingungsverfahren, begründeter Antrag auf gerichtliche Entscheidung,

    Der Senat schließt sich insoweit ausdrücklich der Auffassung des OLG Rostock im Beschluss vom 29. März 1996 (NStZ-RR 1996, 272; so auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., 1999, § 174 StPO Rn. 2) an.

    Ist als Ergebnis dieser vorläufigen Bewertung nicht zu erwarten, dass bestehende Zweifel in der Hauptverhandlung überwunden werden, ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung unbegründet (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 1996, 272, 273).

  • OLG Rostock, 12.03.2004 - I Ws 120/03

    Unzulässige Klageerzwingungsanträge zur Täterermittlung und weiteren

    Es muss nach dem gesamten Akteninhalt bei vorläufiger Tatbewertung mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein, dass das Gericht mit den vorhandenen Beweismitteln bestehende Zweifel klären und den Beschuldigten verurteilen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 29.03.1996 - I Ws 242/95 - = NStZ-RR 1996, 272; OLG Düsseldorf wistra 1992, 357 [358]; KG, Beschluss vom 24.07.2000 - 3 Ws 292/00 - Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 174 Rdnr. 2 und § 170 Rdnr. 1; vgl. auch BVerfG NJW 2002, 2859 [2860]).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.2006 - 1 Ws 137/06

    Klageerzwingungsverfahren: Anforderungen an den Antrag auf gerichtliche

    Hinreichender Tatverdacht als Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage gemäß §§ 174 Abs. 1, 170 Abs. 1 StPO setzt voraus, dass bei vorläufiger Bewertung der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens der Nachweis der Straftat mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (OLG Rostock NStZ-RR 1996, 272).
  • OLG Köln, 21.10.2014 - 1 Ws 77/14

    Strafbarkeit eines Richters wegen Rechtsbeugung bei sachwidriger Verknüpfung von

    Dieser Begriff, der vom Gesetz auch für die Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft in § 170 Abs. 1 StPO verwendet wird, korrespondiert seinem Inhalt - nicht seiner Wortfassung - nach mit dem Begriff des "hinreichenden Tatverdachtes" i.S. d. § 203 StPO (SenE v. 13.02.2009 - 52 Zs 638/08 - OLG Rostock NStZ-RR 1996, 272).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2004 - 1 Ws 271/04

    Klageerzwingungsantrag: Unzulässigkeit bei Zweifeln des Antragstellers an der

  • OLG München, 14.06.2005 - 2 Ws 455/05

    Strafbarkeit wegen Störung der Totenruhe eines Stationsartzes durch die unbefugte

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